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Alexander Fuhr begrüßt Reform des kommunalen Finanzausgleichs: „Neuregelung verbessert die Situation der Kommunen"

Veröffentlicht am 01.03.2013 in Allgemein
 

Der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Fuhr begrüßt den von der Landesregierung vorgestellten Entwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz. „Mit diesem Entwurf wird die Situation der Kommunen in Rheinland-Pfalz insgesamt ab 2014 nachhaltig verbessert. Sie werden vor allem bei den Sozialausgaben eine dauerhafte Entlastung erfahren und im Durchschnitt einen positiven Finanzierungssaldo erreichen“, betont Alexander Fuhr, der zugleich auch Vorsitzender der örtlichen SPD-Kreistagsfraktion ist.
Der kommunale Finanzausgleich dient dazu, den Kommunen und Kommunalverbänden eine finanzielle Grundausstattung zu garantieren und Ungleichgewichte etwa durch schwankende Gewerbesteuereinnahmen abzumildern. Die Höhe dieser pauschalen Landesmittel regeln verschiedene Arten von Schlüsselzuweisungen. Mit deren Hilfe wird die unterschiedliche Steuer- und Finanzkraft der Kommunen ausgeglichen.

„Besonders erfreulich ist für mich, dass sich auch für Stadt Pirmasens und den Landkreis Südwestpfalz ab dem kommenden Jahr erhebliche Verbesserungen in der Finanzausstattung ergeben werden. Das ergeben Probeberechnungen, die aufzeigen, wie die Neuerungen wirken werden. Danach ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen für Pirmasens im Jahr 2014 ein Plus gegenüber 2013 von 4.067.518 Euro, 2015 sogar eine Steigerung in Höhe von 6.167.908 Euro gegenüber 2013“, verdeutlichte das Landtagsmitglied. Der Landkreis Südwestpfalz kann demnach mit Mehreinnahmen von 3.675.119 Euro im nächsten und 6.070.364 Euro im übernächsten Jahr im Vergleich zu 2013 rechnen.

Wie MdL Alexander Fuhr weiter ausführte, werden die Mittel, die das Land den Gemeinden, Städten, Kreisen und Verbandsgemeinden im kommunalen Finanzausgleich insgesamt zur Verfügung stellt, in den Jahren 2014 bis 2016 um rund 490 Millionen Euro gegenüber 2013 wachsen. Diese Summe entspreche genau dem gegenwärtigen Finanzierungsdefizit der Kommunen und Kommunalverbänden. Der bei weitem größte Teil dieses Mittelaufwuchses fließt in eine neue Schlüsselzuweisung für die Aufwendungen im Bereich der Sozialleistungen der Kommunen. Dies führt zu deutlichen Entlastungen bei den kreisfreien Städten und Landkreisen, die von diesen Ausgaben besonders betroffen sind. Insgesamt aber werden nicht nur Landkreise und kreisfreie Städte, sondern auch Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und spätestens ab 2015 Ortsgemeinden deutlich mehr Landesmittel zur Verfügung haben.

Eine beträchtliche Entlastung erfahren die Kommunen nach Angaben von Alexander Fuhr zusätzlich dadurch, dass die Landeserstattungen für die Schülerbeförderungskosten um 10 Millionen Euro ab 2014 angehoben werden. Hinzu kommt, dass die Kommunen im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2013 zusätzlich rund 56 Millionen Euro für den beschleunigten Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren erhalten werden.

„Mit dieser Reform des Kommunalen Finanzausgleichs beweist die rot-grüne Landesregierung mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer an der Spitze, dass die Interessen der Kommunen für sie besonderes Gewicht haben. Nun muss auch die Bundesregierung endlich die versprochene Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe umsetzen. Übernimmt der Bund auch nur ein Drittel der Kosten, so werden die Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz noch einmal um rund 200 Millionen Euro jährlich entlastet“ so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion aus Dahn abschließend in seiner Stellungnahme.

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe, die seit dem 1. Januar 2005 im Sozialgesetzbuch verankert ist.