Eine einzelne Fraktion versucht offensichtlich mit gezielten Falschinformationen nach ihrer Meinung offene Rechnungen zu begleichen. Ein Niveau auf das wir uns nicht begeben werden. Lesen Sie einige Fakten als pdf-Dokument, oder als Text.
Sie mögen gezielte Desinformation? Dann sind Sie hier falsch. Bei uns finden Sie nur tatsächliche Fakten über die geplante Friedhofserweiterung.
- Auf dem bestehenden Friedhofsgelände gibt es keine Möglichkeiten für die Ausweisung von Tieferlegungsgräbern. Diese sind aber nicht nur außerordentlich beliebt, sondern müssen auch durch Gesetz und Friedhofssatzung vorgehalten werden.
- Die bis zum Jahr 2012 freiwerdenden Flächen werden benötigt um Bestattungsmöglichkeiten für Urnen zu schaffen. Dies wurde in mehreren Sitzungen, unter anderem bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 01. Oktober 2007 so festgestellt und von allen Fraktionen akzeptiert. (Siehe Rheinpfalz-Bericht)
- Weitere Flächen auf dem bestehenden Friedhofsgelände werden wegen Liegezeiten und Sperrfristen nicht vor 2020 neu angelegt werden können. Auch dies wurde den Fraktionen in mehreren Sitzungen nicht nur verdeutlicht, sondern von der Verwaltung sogar bewiesen.
- Die zur Erweiterung angedachten Flächen wurden vor Jahren speziell und nur zum Ziele der Friedhofserweiterung erworben. Im Jahr 2004 wurden diese Flächen zum Zwecke der Friedhofserweiterung gerodet. Seit dem handelt es sich um gerodete Flächen mit einem Wert von 0,60 €/m². Aber: wofür, außer zur Friedhofserweiterung, wäre das Gelände mit dieser Lage geeignet?
- Andere, im Bereich des Friedhofs gelegene Flächen, wurden angekauft, damit diese nicht in private Hände fallen. Da diese Flächen in Richtung der Straße „Am Petersberg“ liegen handelt es sich um Bauland mit einem Wert von mindestens 40,- €/m². Ist das eine kostengünstigere Friedhofserweiterung? Für diese Flächen kann man sich viele andere Nutzungsmöglichkeiten vorstellen, z.B. Parkplatzneuanlage, Verpachtung für gewerbliche Nutzung, Neubau einer Leichenhalle uvm.
- Bei einer Friedhofserweiterung ist, ebenso wie bei einem Neubaugebiet o.ä., zu beachten, dass die Einleitung von Niederschlagswasser nicht in den Abwasserkanal erfolgen darf (Landeswassergesetz LWG § 51). D.h. eine Versickerung muss angestrebt werden. Hierfür ist die Ableitung in Richtung Wald notwendig. Egal auf welchem Gelände erweitert wird!
- Eine Friedhofserweiterung ist nichts, was auf zwei bis sechs Jahre angelegt ist. Eine vorausschauende Friedhofsplanung muss mindestens die nächsten 15 Jahre im Blick haben.
Über all diese Fakten wurde mehrfach in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen durch den ersten Beigeordneten, den Ortsbürgermeister, die Verwaltung und den Planer informiert. Wir fragen uns, warum werden die Fakten falsch wiedergegeben und mit persönlichen Angriffen verknüpft?