Betreff: Ergänzung der Geschäftsordnung, hier § 20 Eröffnung und Ablauf der Sitzung Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Mustergeschäftsordnung wird in § 20 um einen Absatz 5 wie folgt ergänzt: (5) Die Sitzung des Gemeindrates endet um 22:30 Uhr. Sollten bis dahin noch nicht alle Tagesordnungspunkte erledigt sein, so hat der Ortsbürgermeister unverzüglich eine Folgesitzung einzuberufen. Eine Beschlussfassung nach 22:30 Uhr ist nicht möglich. Gleiches gilt für die Ausschüsse, mit der Maßgabe, dass die Einladung zur Folgesitzung durch den jeweiligen Vorsitzenden zu geschehen hat. Begründung: In der letzten Zeit kam es wiederholt zu Sitzungen, welche deutlich länger dauerten. Nachdem es sich bei den Gemeinderatsmitgliedern jedoch ausschließlich um ehrenamtlich Tätige handelt, halten wir eine Sitzungsdauer von mehr als 3 Stunden für nicht zielführend. Nach einer so langen Zeit stellen sich Ermüdungserscheinungen ein, welche, neben verminderter Aufnahmefähigkeit, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sogar zu Aggressionen führen. Viele Gemeindratsmitglieder müssen zudem morgens bereits früh aufstehen um pünktlich an Ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen, oder haben bereits einen zum Teil recht langen Arbeitstag hinter sich. Nicht umsonst gibt das Arbeitschutzgesetz als maximale Arbeitszeit pro Tag 10 Stunden vor und schreibt zudem eine Mindestpause von 11 Stunden vor.